Stand: Januar 2022

Geltung

Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Agenturunternehmen market port GmbH und
dem Vertragspartner/Kunden. Market port GmbH erbringt seine Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages
ist.

1. Urheber- und Nutzungsrecht

1.1 Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten Entwürfe / Reinzeichnungen /
Bilder / Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der market port GmbH weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung
ist zulässig. Market port GmbH hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch
wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die
Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der
Auftraggeber market port GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-Fachen der vereinbarten
Vergütung zu bezahlen.

1.2 Market port GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches
Nutzungsrecht übertragen. Market port GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das
ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung
davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung
zwischen market port GmbH und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung,
Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter
Form- ist market port GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-Fachen vereinbarten
oder mangels Vereinbarung, des 5-Fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, zumindest
jedoch € 2.000,- pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes
bleibt hiervon unberührt.

1.4. Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung.

1.5. Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht
noch eine Miturheberschaft.

2. Angebote, Vergütung

2.1 Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen
sind.

2.2 Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ
und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber
geführt wird.

2.3 Market port GmbH bleibt an ein Angebot längstens zwei Wochen nach dessen Abgabe
gebunden oder wie im Angebot beschrieben.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1 Sonderleistungen (z.B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf Grundlage vorheriger
Absprache. Sie werden nach Zeitaufwand erfasst und sind kostenpflichtig.

3.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung
von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen und Druck etc. sind
vom Auftraggeber zu erstatten.

3.3 Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten.
Belege sind vorzulegen.

4. Zahlung und Fälligkeit

4.1 Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar.
Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht
auf Mängelrügen 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des
Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung
der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann
angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlung gelten erst an dem Tag geleistet, an
welchem die Firma market port GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann market port GmbH Vorauszahlung
verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen market port GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung
von Lieferungen in Verzug befindet.

4.3 Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch
bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der
Firma Market port GmbH ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung

5.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für die market port GmbH.

5.2 Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die market port GmbH berechtigt, nach
bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und
Anweisungen zu geben.

6. Dateien/Layouts

6.1 Die market port GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt
wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

6.2 Offene Dateien oder Layouts sind Eigentum der market port GmbH.

6.3 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich
festzuhalten und gesondert zu vergüten. Market port GmbH übernimmt nach Herausgabe der
Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

6.4 Hat market port GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

7. Belegmuster, Referenznachweise

7.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber market port GmbH 5 bis 10
einwandfreie Muster unentgeltlich. market port GmbH ist berechtigt, diese Muster oder deren
digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden. Auch Kundenname und vollständige Werbemaßnahme
können als Referent genutzt werden, soweit nichts anderes mit dem Kunden
vereinbart wurden.

7.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt uns der Kunde ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere sind wir dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

7.3 Ferner sind wir berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von der market port GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Lieferung, Gefahrübergang

8.1 Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,
sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
8.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

8.3 Gerät market port GmbH in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu
gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers
– oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem
Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert
sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von market
port GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.5 Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers
entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb
eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß
dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

9. Beanstandungen, Haftung

9.1 Market port GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.

9.2 Market port GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Sofern market port GmbH Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

9.3 Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.4 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur
Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe
von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die
Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.

9.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist market port GmbH unter Ausschluss anderer Ansprüche
zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.

9.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an
Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter,
aber noch nicht erledigter Aufträge.

9.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen
sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.

9.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des
Werkes bei market port GmbH anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.

9.9 Market port GmbH haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern market port GmbH
nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der
Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu
einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen
Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. dem Auftraggeber.

9.10 market port GmbH übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern. Der
Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte,
Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Bei unberechtigter Nutzung,
Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in herkömmlicher
oder digitalisierter Form, ist market port GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des
5-Fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-Fachen üblichen Nutzungshonorar zu
fordern, mindestens jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

9.11 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der market port GmbH übergebenen
Vorlagen/Bilder berechtigt ist und das diese Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind.
Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein
oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die
market port GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. market port
GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang
mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber der market port GmbH übergeben
hat.

10. Datensicherheit, Datenschutz

10.1 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. market port GmbH ist berechtigt, Kopien
zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit
vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren
Verlust übernimmt market port GmbH keine Haftung.

10.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
der Arbeiten übernimmt market port GmbH keine Haftung.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen/ Bilder, die an market
port GmbH übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber market port GmbH von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.

10.4 market port GmbH bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden
und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und
Daten von market port GmbH nicht an Dritte weiter zu geben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie für sämtliche sich
zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen,
gilt der Hauptsitz der Firma market port GmbH und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos
erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht
Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der
Hauptsitz der Firma market port GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, falls
Ansprüche gegen den Kunden (Vertragspartner, Käufer) im Mahnverfahren geltend gemacht
werden.

market port GmbH
Splieterstraße 27, 48231 Warendorf

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