Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der
market port GmbH
Splieterstrasse 27
48231 Warendorf
nachfolgend „market port“ genannt,
und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.
1.3 market port erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, Digitalisierung, Online-Marketing, Suchmaschinenmarketing, Social Media, Media, Grafik und Design, Hosting, Domains, E-Mail, Beratung, Projektmanagement, Automatisierung, künstliche Intelligenz und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn market port ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige projektspezifische Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von market port gelten für die im jeweiligen Angebot angegebene Dauer. Enthält das Angebot keine Gültigkeitsdauer, ist market port 14 Kalendertage an das Angebot gebunden.
2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
2.3 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer ergänzenden Leistungsbeschreibung.
2.4 Angaben zu Kosten, Zeitaufwand, Projektlaufzeiten oder Fertigstellungsterminen sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2.5 market port ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer sowie technische Dienstleister einzusetzen.
2.6 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet market port eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3. Durchführung der Leistungen
3.1 market port führt die vereinbarten Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden fachlichen und technischen Standards aus.
3.2 Die konkrete technische, gestalterische und organisatorische Umsetzung liegt innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens im Ermessen von market port.
3.3 Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit sie Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind und technisch, wirtschaftlich sowie rechtlich vertretbar umgesetzt werden können.
3.4 Änderungen oder Erweiterungen nach Auftragserteilung können Auswirkungen auf Kosten und Termine haben.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt market port alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
Texte,
Bilder,
Videos,
Logos,
Produktdaten,
Preisangaben,
Zugangsdaten,
API-Zugänge,
Hosting-Zugänge,
Domain-Zugänge,
Werbekonten,
Tracking-Zugänge,
Freigaben und Ansprechpartner.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
4.3 Der Auftraggeber prüft ihm vorgelegte Entwürfe, Konzepte, Testversionen oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist und erteilt erforderliche Freigaben.
4.4 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Informationen, Zugänge, Inhalte, Entscheidungen oder Freigaben des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
4.5 Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund fehlender, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers entsteht, wird zusätzlich nach Zeitaufwand berechnet.
5. Zusatzleistungen, Änderungen und Abrechnung nach Zeitaufwand
5.1 Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang oder einem vereinbarten Festpreis umfasst sind, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
5.2 Der allgemeine Stundensatz von market port beträgt
120,00 € netto je Stunde
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Die Zeiterfassung und Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.
Eine angefangene 15-Minuten-Einheit wird mit
30,00 € netto
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
5.4 Die Abrechnung nach Zeitaufwand gilt insbesondere für nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene:
Beratungen,
Projektmanagementleistungen,
Besprechungen und Abstimmungen,
Änderungswünsche,
Korrekturen,
Supportleistungen,
Fehlersuchen,
technische Prüfungen,
Datenpflege,
Importe und Exporte,
Systemkonfigurationen,
Updates,
Anpassungen,
Schulungen,
Einrichtung von Benutzerkonten,
Einrichtung oder Änderung von Schnittstellen,
nachträgliche Erweiterungen und
sonstige Zusatzleistungen.
5.5 Ist in einem Angebot eine bestimmte Anzahl von Korrektur- oder Änderungsschleifen enthalten, werden darüber hinausgehende Änderungen nach Zeitaufwand gemäß diesem Abschnitt berechnet.
5.6 market port dokumentiert zeitbasierte Tätigkeiten über die interne Zeiterfassung. Der Auftraggeber kann zu einer Rechnung eine Übersicht der abgerechneten Tätigkeiten verlangen.
5.7 Aufwandsschätzungen stellen keine Festpreisvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.
6. Fremdleistungen und Drittanbieter
6.1 Soweit zur Auftragserfüllung Leistungen Dritter erforderlich sind, können diese gesondert berechnet werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Hosting,
Domains,
E-Mail-Dienste,
Softwarelizenzen,
Plugins,
Themes,
Schriftlizenzen,
Stockfotos und Stockvideos,
SaaS-Dienste,
Cloud-Dienste,
API-Nutzung,
KI-Dienste,
Tracking-Dienste,
Übersetzungen,
Druck- und Produktionskosten,
Werbebudgets und
sonstige externe Leistungen.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Drittanbieter- und Mediakosten nicht in den Honoraren von market port enthalten.
6.3 Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
6.4 Preisänderungen von Drittanbietern können an den Auftraggeber weitergegeben werden, soweit market port diese Leistungen für den Auftraggeber bezieht und die Preisänderung nicht von market port beeinflusst werden kann.
6.5 market port haftet nicht für Störungen, Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Leistungen durch Drittanbieter, soweit market port diese Umstände nicht zu vertreten hat.
7. Termine und Projektlaufzeiten
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden.
7.2 Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
7.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber, Drittanbieter oder andere von market port nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Projektzeiten entsprechend.
7.4 Bei höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von market port verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung.
Hierzu zählen insbesondere erhebliche Störungen von Rechenzentren, Telekommunikationsnetzen oder Plattformen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse sowie vergleichbare Ereignisse.
8. Abnahme von Werkleistungen
8.1 Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, stellt market port das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung zur Abnahme bereit.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
8.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.4 market port kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch verweigert er sie unter Benennung mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
8.5 Soweit Leistungen sinnvoll voneinander getrennt werden können, kann market port Teilabnahmen verlangen.
8.6 Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, hindern die Abnahme des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs nicht.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.4 market port ist bei größeren oder länger laufenden Projekten berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
9.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen. market port kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale sowie weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden geltend machen.
9.6 Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann market port nach angemessener Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9.7 Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9.8 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
10. Laufende Leistungen und Dauerschuldverhältnisse
10.1 Für Wartung, Hosting, Betreuung, Online-Marketing, Social Media, Softwarepflege und sonstige laufende Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
10.2 Ist keine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Bereits bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und entstandene Fremdkosten sind vollständig zu vergüten.
11. Hosting, Domains und E-Mail-Dienste
11.1 Hosting-, Domain- und E-Mail-Leistungen können über externe Rechenzentren, Registrare oder sonstige Dienstleister erbracht werden.
11.2 Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Erreichbarkeit von Servern, Websites, Domains, E-Mail-Systemen oder sonstigen technischen Diensten wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich ein entsprechendes Service-Level vereinbart wurde.
11.3 Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technisch notwendige Änderungen können zeitweise zu Einschränkungen führen.
11.4 Die Registrierung oder Übertragung einer Domain steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie der Zustimmung der jeweiligen Vergabestelle oder des Registrars.
11.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
11.6 Datensicherungen werden von market port nur in dem Umfang geschuldet, der vertraglich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat von wichtigen eigenen Daten und Unterlagen unabhängig davon eigene Sicherungskopien vorzuhalten.
12. Online-Marketing, SEO und Social Media
12.1 market port schuldet bei Online-Marketing-, SEO-, SEA-, Social-Media- und vergleichbaren Leistungen eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen.
12.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Insbesondere übernimmt market port keine Garantie für:
bestimmte Rankings,
bestimmte Reichweiten,
eine bestimmte Zahl von Leads,
eine bestimmte Zahl von Verkäufen,
bestimmte Klickpreise,
bestimmte Conversion-Raten,
bestimmte Umsätze oder
die Freigabe von Anzeigen oder Konten durch Plattformbetreiber.
12.3 Werbeplattformen, Suchmaschinen und soziale Netzwerke können ihre Algorithmen, technischen Systeme, Richtlinien und Preise jederzeit ändern. Derartige Änderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von market port.
12.4 Werbe- und Mediabudgets sind zusätzlich zur Agenturvergütung zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.5 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner beworbenen Produkte, Dienstleistungen, Aussagen, Preise und Werbeversprechen verantwortlich.
13. Webseiten, Shops, Software und Schnittstellen
13.1 Der geschuldete technische Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
13.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die technische Umsetzung für die zum Zeitpunkt der Abnahme marktüblichen aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte.
13.3 Änderungen an Betriebssystemen, Browsern, Schnittstellen, APIs, Plugins, Themes, Shopsystemen, Content-Management-Systemen oder sonstiger Drittsoftware nach Abnahme sind keine Mängel der ursprünglichen Leistung.
Erforderliche Anpassungen können gesondert berechnet werden.
13.4 Die Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, offenen Grafikdateien, Projektdateien oder internen Entwicklungswerkzeugen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13.5 Allgemeine Bibliotheken, Frameworks, Module, Routinen, Templates, technische Komponenten, Tools, Methoden und Know-how, die market port bereits vor dem Auftrag genutzt hat oder projektübergreifend verwendet, verbleiben bei market port.
13.6 Für Open-Source-Software und Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
14. Einsatz von künstlicher Intelligenz und Automatisierung
14.1 market port ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Software, Automatisierungen und sonstige moderne digitale Werkzeuge einzusetzen, soweit dies mit den vertraglichen Pflichten sowie den gesetzlichen Anforderungen vereinbar ist.
14.2 Personenbezogene oder vertrauliche Daten des Auftraggebers werden nur dann in externe KI- oder Automatisierungssysteme übermittelt, wenn hierfür eine rechtliche und vertragliche Grundlage besteht.
14.3 KI-generierte oder KI-unterstützte Ergebnisse werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang geprüft und bearbeitet.
14.4 Eine besondere Garantie für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Exklusivität oder rechtliche Zulässigkeit eines KI-generierten Ergebnisses besteht nur, wenn eine entsprechende Prüfung ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
14.5 Benötigt der Auftraggeber eine besondere rechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Prüfung, muss diese gesondert vereinbart werden.
15. Urheberrechte und Nutzungsrechte
15.1 Soweit im Auftrag urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
15.2 Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
15.3 Rechte an verwendeten Drittanbieter-Inhalten, Stockmaterialien, Schriften, Plugins, Softwarebibliotheken oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.
15.4 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
15.5 Vorbestehende Werkzeuge, Softwarekomponenten, Frameworks, Templates, Methoden und Know-how von market port werden nicht übertragen.
15.6 Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte nach Übergabe erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers. market port haftet nicht für hierdurch verursachte Fehler oder Funktionsstörungen.
16. Inhalte und rechtliche Verantwortung des Auftraggebers
16.1 Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
Texte,
Bilder,
Videos,
Logos,
Marken,
Produktangaben,
Preise,
Werbeaussagen,
Umweltaussagen,
Nachhaltigkeitsaussagen,
Gewinnspiele,
Pflichtinformationen und
sonstige geschäftliche Angaben.
16.2 Eine allgemeine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte gehört nicht zum Leistungsumfang von market port.
16.3 Dies gilt insbesondere für Anforderungen aus Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Verbraucherschutzrecht, Barrierefreiheitsrecht sowie branchenspezifischen Vorschriften.
16.4 Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der Agenturleistung, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung durch einen hierzu befugten externen Rechtsdienstleister vereinbart wurde.
16.5 Macht ein Dritter aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte oder Vorgaben Ansprüche gegen market port geltend, stellt der Auftraggeber market port von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammt.
17. Datenschutz
17.1 Beide Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
17.2 Verarbeitet market port personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
17.3 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der von ihm an market port übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.
17.4 Der Auftraggeber erteilt market port die zur ordnungsgemäßen Auftragsverarbeitung notwendigen Informationen und Weisungen.
18. Vertraulichkeit
18.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
18.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
18.3 Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
19. Mängel und Nacherfüllung
19.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit in diesen AGB nichts zulässigerweise Abweichendes vereinbart wurde.
19.2 Der Auftraggeber hat einen festgestellten Mangel möglichst konkret und nachvollziehbar zu beschreiben und market port Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
19.3 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Funktionsstörung verursacht wurde durch:
nachträgliche Änderungen des Auftraggebers,
Eingriffe Dritter,
Updates von Drittsoftware,
Änderungen externer Schnittstellen,
Änderungen von Plattformen,
nicht von market port zu vertretende Server- oder Netzstörungen oder
eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Einsatzzwecks.
19.4 Soweit market port einen Mangel zu vertreten hat, erfolgt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
20. Haftung
20.1 market port haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
20.2 market port haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
20.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet market port nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
20.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
20.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von market port.
20.6 Für Datenverluste haftet market port im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich zu den vertraglichen Pflichten von market port gehört.
21. Kündigung und vorzeitige Beendigung von Projekten
21.1 Für laufende Verträge gelten die jeweils vereinbarten Kündigungsregelungen.
21.2 Bei Werkverträgen bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers unberührt.
21.3 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, entstandenen Fremdkosten und sonstigen Vergütungsansprüche abzurechnen.
21.4 Weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche von market port, insbesondere im Falle einer freien Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber, bleiben unberührt.
21.5 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
22. Referenznutzung
22.1 market port ist berechtigt, nach Veröffentlichung eines Projekts den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliche Abbildungen des Projekts als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung zu verwenden.
22.2 Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen.
22.3 Vertrauliche, interne oder noch nicht veröffentlichte Informationen werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers als Referenz genutzt.
23. Projekt- und Kundendaten nach Vertragsende
23.1 Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber für die Sicherung der von ihm benötigten Daten, Dateien und Zugänge zu sorgen.
23.2 Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderweitige Vereinbarungen bestehen, ist market port berechtigt, nicht mehr benötigte Projekt- und Arbeitsdaten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen.
23.3 market port wird Daten, die ausschließlich beim Auftraggeber vorhanden sein müssen, nicht bewusst ohne vorherige angemessene Möglichkeit zur Übernahme löschen.
24. Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der market port GmbH Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
market port bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
24.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
24.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
market port GmbH
Splieterstrasse 27
48231 Warendorf
Deutschland